für Geschäftskunden

Düngeberatung

Düngeverordnung

Die neuen Bestimmungen

Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Gülle ausbringen will, berechnen muss.

Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden.

Fakten & Zahlen

Über organische Düngemittel aller Art darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Stickstoff je Hektar ausgebracht werden.

Das Düngen von Acker- und Grünland ist nur in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Kulturen erlaubt. In den sogenannten Sperrfristen ist das Düngen verboten.

Unterstützung durch
den Maschinenring

Der Maschinenring bietet rund um das Nährstoffmanagement viele Dienstleistungen. Erstellung der Düngebedarfsermittlung und -bilanzierung, Beratung rund um dein Nährstoffmanagement oder Unterstützung bei der Vermittlung von Wirtschaftsdünger oder Lagerraum.

Die Umsetzung der Düngeverordnung wird immer umfangreicher und anspruchsvoller. Es kann um eine Menge Geld gehen. Melden Sie sich beim Maschinenring Rotthalmünster, wenn Sie fachkundige Unterstützung wollen.

Betriebs­hilfe
Unterstützung der Betriebsabläufe
Mitglieder­service

Abrechnung

Unkomplizierte Abrechnung zwischen Landwirten kostenlos für Mitglieder

Bauhilfe

Wir vermitteln Ihnen Fachkräfte für landwirtschaftliche Baumaßnahmen

Bodenproben

Wir bieten mit unserem Bodenprobengerät Standard-/ und Nmin-Proben an

Digitalisierung

Wir bieten digitale Lösungen für die Landwirtschaft

Dorfhilfe

Qualifizierte Dorfhelferinnen unterstützen Familie und Haushalt

Düngeberatung

Wir unterstützen Sie bei den Anforderungen der DÜV

Einkaufsvorteile

Profitieren Sie von attraktiven Vorteilen verschiedener Anbieter

Fortbildung & Schulungen

Unsere bewährten Fortbildungsangebote für alle

Gülleuntersuchung

Analyse relevanter Parameter zur idealen Düngung Ihrer Felder - unkomplizierte Abwicklung

Lieferschein-Vordrucke

Gibt es kostenlos in der Geschäftsstelle

Maschinen-Gemeinschaften

Wertschöpfung durch gemeinsame Nutzung

Maschinenvermittlung

Von LKW und Traktor bis hin zu Spezialmaschinen und Geräten

Mehrfachantrag

Antragstellung und Beratung

Miet-Schlepper

Unseren Mitgliedern steht ein Miet-Schlepper zur Verfügung.

Nährstoffvermittlung

Wir bringen Nährstoff-Differenzen ins Gleichgewicht

Soziale Betriebshilfe

Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Landwirtschaft

Urlaubsvertretung

Tiere, Hof und Haus bleiben weiterhin bestens versorgt

Verrechnungssätze

Bereitstellung von Kostenrahmen landwirtschaftlicher Maschinen

Wirtschaftliche Betriebshilfe

Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Betriebshelfer bei Arbeitsspitzen

Zuerwerb

Die Maschinenringe bieten ein breites Spektrum an Erwerbsmöglichkeiten

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